Endlösung
Sprachlich eine Tarnvokabel von eisiger Eleganz: das Präfix End- suggeriert Abschluss, Vollendung, Erledigung; Lösung entstammt dem Vokabular der Mathematik, der Chemie, der Verwaltung – dort, wo Probleme rational bearbeitet und beseitigt werden. Die Wortbildung gehört zu einer Familie deutscher Komposita (Endsieg, Endkampf, Endabrechnung), die im frühen 20. Jahrhundert eine eschatologische Note annahmen. Im Nationalsozialismus bezeichnet Endlösung – meist in der Wendung Endlösung der Judenfrage – den planvoll organisierten Massenmord an den europäischen Jüdinnen und Juden.
Etymologisch unauffällig, semantisch perfide: Das Wort verschweigt, was es meint. Wer es liest, soll an Aktenvorgänge denken, nicht an Erschießungsgruben. Genau darin liegt seine Funktion.
Etymologie und Vorgeschichte
Der Bestandteil Lösung trägt seit dem 19. Jahrhundert die Bedeutung eines bürokratisch-rationalen Abschlusses („Lösung einer Aufgabe“, „Lösung eines Problems“). Die Verbindung mit Juden- und Frage – die Judenfrage als angeblich ungeklärtes politisches Problem – stammt aus den antisemitischen Debatten des 19. Jahrhunderts (Bruno Bauer 1843, später Karl Marx, Heinrich von Treitschke, Eugen Dühring). Schon vor 1933 kursierten Wortbildungen wie vollständige Lösung, radikale Lösung, territoriale Lösung. Der NS-Sprachgebrauch radikalisierte das Vorhandene: Aus der Lösung wurde die Endlösung – ein Wort, das keinen Rest mehr duldet.
NS-Verwendung
Belegt ist der Begriff im engeren Sinne seit 1940/41. Reinhard Heydrich erhielt am 31. Juli 1941 von Hermann Göring die schriftliche Beauftragung als „Beauftragter für die Vorbereitung der Endlösung der europäischen Judenfrage“. Auf der sogenannten Wannseekonferenz am 20. Januar 1942 wurde das Wort zum administrativen Schlüsselbegriff: Heydrich versammelte fünfzehn hohe SS-, Partei- und Ministerialfunktionäre, um die Zuständigkeiten für den bereits laufenden Völkermord zu koordinieren. Das von Adolf Eichmann verfasste Protokoll bezifferte „rund 11 Millionen Juden“, die in die Endlösung einbezogen werden sollten.
Wesentlich ist: Endlösung war nicht der Beginn, sondern die bürokratische Sprachform eines bereits angelaufenen Mordprozesses. Seit dem deutschen Überfall auf die Sowjetunion am 22. Juni 1941 erschossen die Einsatzgruppen jüdische Zivilisten zu Hunderttausenden; in Chełmno wurde im Dezember 1941 erstmals systematisch mit Gas getötet. Die Wannseekonferenz organisierte, was schon geschah – und gab ihm einen Aktenrücken: „Geheime Reichssache. Endlösung der Judenfrage.“
Das Wort durchzieht in der Folge die Korrespondenz des Reichssicherheitshauptamts, des Auswärtigen Amts, der Reichsbahn. Es ersetzt, was unsagbar bleiben soll. Wer „Endlösung“ schreibt, muss nicht „Vergasung“ schreiben. Die Sprache leistet hier präzise das, was Viktor Klemperer als Grundzug der LTI beschrieb: Tarnung als Verwaltungsakt, Mord als Vorgang.
Verwandte Tarnvokabeln im selben Sinnfeld: Sonderbehandlung, Aussiedlung, Evakuierung, Umsiedlung, Säuberung, judenfrei, Gesamtlösung.
Rezeption nach 1945
Mit den Nürnberger Nachfolgeprozessen – insbesondere dem Wilhelmstraßen-Prozess 1947/48 – gelangte das Wannseeprotokoll an die Öffentlichkeit, und mit ihm der Terminus Endlösung. Er wurde zunächst in der juristischen und historischen Aufarbeitung weiterverwendet, lange in Anführungszeichen, später zunehmend kritisch reflektiert. In der bundesdeutschen Geschichtswissenschaft etablierte sich seit den 1960er Jahren das Bewusstsein, dass die fortgesetzte unkommentierte Nutzung den Tätersprachgebrauch perpetuiert.
Götz Aly setzte mit seiner Studie „Endlösung“ (1995) das Wort konsequent in Anführungszeichen und machte die Tarnfunktion selbst zum Gegenstand. Heute gilt der Begriff im wissenschaftlichen wie publizistischen Gebrauch als zitierfähig nur unter Markierung – als Quellenbegriff, nicht als Beschreibung. Wo Endlösung ohne Anführungszeichen erscheint, ist Vorsicht geboten: meist signalisiert es entweder mangelnde Sorgfalt oder bewusste Affirmation.
Das Wort hat zudem eine späte Karriere als Provokationsvokabel angetreten. In rechtsextremen Kontexten, in Holocaustleugnung und in geschichtsrevisionistischen Foren wird es spielerisch eingesetzt – etwa in der Behauptung, das Wannseeprotokoll sei gefälscht, oder in der zynischen Übertragung auf gegenwärtige politische Gegner. Die strafrechtliche Relevanz solcher Verwendungen ist in Deutschland durch § 130 StGB (Volksverhetzung) und § 189 StGB klar umrissen.
Verwandte Begriffe
[Sonderbehandlung] · [Kulturschaffende] · [Judenfrage] · [Aussiedlung/Evakuierung] · [judenfrei] · [Lebensraum] · [Gesamtlösung]
Literatur
- Aly, Götz: „Endlösung“. Völkerverschiebung und der Mord an den europäischen Juden. Frankfurt a. M.: S. Fischer 1995.
- Hilberg, Raul: Die Vernichtung der europäischen Juden. 3 Bde. Frankfurt a. M.: Fischer Taschenbuch 1990.
- Klemperer, Viktor: LTI. Notizbuch eines Philologen. Leipzig: Reclam (zuerst 1947).
- Longerich, Peter: Wannseekonferenz. Der Weg zur „Endlösung“. München: Pantheon 2016.
- Roseman, Mark: Die Wannsee-Konferenz. Wie die NS-Bürokratie den Holocaust organisierte. München: Ullstein 2002.
- Schmitz-Berning, Cornelia: Vokabular des Nationalsozialismus. 2., durchges. Aufl. Berlin/New York: de Gruyter 2007, Art. „Endlösung“.