Sonderbehandlung
Sonderbehandlung (Abk. SB), im Sprachgebrauch des Nationalsozialismus Tarnwort für die Ermordung von Menschen, insbesondere durch Erschießung, Erhängen oder Vergasung. Der Begriff gehört zu den zentralen Verschleierungsvokabeln des NS-Staates und diente dazu, Mordhandlungen sprachlich zu neutralisieren, bürokratisch handhabbar zu machen und die Beteiligten von moralischer Verantwortung zu entlasten.
Etymologie
Das Kompositum aus sonder- (von althochdeutsch suntar, „abgesondert, besonders“) und Behandlung (zu behandeln, mittelhochdeutsch behandelen, „in die Hand nehmen, bearbeiten“) ist im Deutschen seit dem 19. Jahrhundert in der Verwaltungs-, Medizin- und Rechtssprache geläufig. In seiner ursprünglichen Bedeutung bezeichnet er eine vom Üblichen abweichende, besondere Verfahrensweise – etwa eine bevorzugte ärztliche Versorgung oder eine differenzierte juristische Behandlung eines Sachverhalts.
Gerade diese unverdächtige, ja positiv konnotierte Vorgängerbedeutung machte das Wort für die NS-Bürokratie attraktiv: Es ließ sich unauffällig in Schriftverkehr und Telegrammverkehr einfügen und entzog sich, im Falle von Abfangen oder späterer Aktenprüfung, der unmittelbaren Entzifferung.
NS-Verwendung
Belegt ist Sonderbehandlung als Tarnbegriff spätestens seit Kriegsbeginn 1939. Reinhard Heydrich verwendete ihn in einem Schnellbrief vom 20. September 1939 zur Differenzierung sicherheitspolizeilicher Maßnahmen, wobei Sonderbehandlung bereits hier die Tötung ohne Gerichtsverfahren bezeichnete – im Gegensatz zur „normalen“ Behandlung durch Verhaftung und Lagereinweisung.
Der Anwendungsbereich erweiterte sich rasch:
- in den Konzentrationslagern als Bezeichnung für Hinrichtungen einzelner Häftlinge, häufig auf Grundlage von „Sonderbehandlungsbefehlen“ des RSHA;
- in den besetzten Ostgebieten als Sammelbegriff für die Massenerschießungen der Einsatzgruppen an Juden, sowjetischen Funktionären und Partisanen;
- im Vernichtungslager Auschwitz-Birkenau als zentraler Begriff für die Ermordung in den Gaskammern; die Selektionen an der Rampe schieden zwischen Arbeitseinsatz und Sonderbehandlung;
- in der Korrespondenz des Reichssicherheitshauptamts als routinierter Verwaltungsterminus, etwa in den „Ereignismeldungen UdSSR“ der Einsatzgruppen.
Charakteristisch ist die parallele Existenz eines offiziellen Tarnvokabulars (Sonderbehandlung, Endlösung, Evakuierung, Umsiedlung) bei gleichzeitigem Wissen aller Beteiligten um den realen Inhalt. Klemperer notiert in der LTI, dass die Tarnbegriffe nicht trotz, sondern gerade wegen ihrer Durchschaubarkeit funktionierten: Sie schufen ein Komplizentum durch geteilte Sprachregelung.
Bürokratische Routinisierung zeigt sich besonders deutlich in den Abrechnungen zwischen Lagerverwaltungen und Reichsbahn, in denen Sonderbehandlung als statistische Kategorie geführt wurde. Hilberg dokumentiert, wie die quantitative Erfassung der Mordhandlungen in geschlossenen Verwaltungskreisläufen die psychische Distanzierung der Täter unterstützte.
Rezeption
Mit den Nürnberger Prozessen ab 1945 wurde Sonderbehandlung in seiner mörderischen Bedeutung öffentlich. Die Anklage stützte sich auf interne Dokumente, in denen der Begriff erscheint, sowie auf Zeugenaussagen ehemaliger Täter und Überlebender. Vor Gericht versuchten zahlreiche Angeklagte, sich auf die wörtliche Bedeutung zurückzuziehen – ein Manöver, das durch die Kontextdokumente regelmäßig scheiterte.
In der Nachkriegssprachreflexion wurde Sonderbehandlung zum Paradebeispiel nationalsozialistischer Sprachmanipulation. Klemperers LTI (1947) prägte die Lesart, wonach das NS-Regime nicht durch einzelne Schlagworte, sondern durch die systematische Vergiftung der Alltagssprache wirkte. Spätere Arbeiten – Berning, Schmitz-Berning, Sternberger – setzten diese Linie fort und etablierten Sonderbehandlung als Lemma in jedem ernstzunehmenden Vokabular des Nationalsozialismus.
Im gegenwärtigen Sprachgebrauch ist der Begriff in seiner harmlosen Ursprungsbedeutung weitgehend verbrannt. Verwaltungs- und Mediensprache weichen auf Sonderregelung, Sonderverfahren oder gesonderte Behandlung aus. Wer das Wort heute unkommentiert verwendet, signalisiert entweder historische Ahnungslosigkeit oder bewusste Provokation – letzteres ein wiederkehrendes Muster in rechtsextremen Diskursen, in denen die Reaktivierung verbrannter Vokabeln als Tabubruch inszeniert wird.
Verwandte Begriffe
- Endlösung
- Evakuierung
- Umsiedlung
- Aussiedlung
- Sonderaktion
- Sonderkommando
- Vernichtung durch Arbeit
Literatur
Cornelia Schmitz-Berning: Vokabular des Nationalsozialismus. 2. Aufl., De Gruyter, Berlin/New York 2007.
Victor Klemperer: LTI. Notizbuch eines Philologen. Reclam, Leipzig 1947 (zahlreiche Neuauflagen).
Raul Hilberg: Die Vernichtung der europäischen Juden. 3 Bde., Fischer, Frankfurt am Main 1990.
Eugen Kogon u. a. (Hrsg.): Nationalsozialistische Massentötungen durch Giftgas. Fischer, Frankfurt am Main 1983.
Dolf Sternberger / Gerhard Storz / W. E. Süskind: Aus dem Wörterbuch des Unmenschen. Claassen, Hamburg 1957.
Wolfgang Benz / Hermann Graml / Hermann Weiß (Hrsg.): Enzyklopädie des Nationalsozialismus. dtv, München 1997.