Wenn eine sozialpolitische Idee gleichzeitig die Rosa-Luxemburg-Stiftung, einen Drogeriemarkt-Milliardär und den CDU-Digitalminister begeistert, lohnt sich ein zweiter Blick. Über das bedingungslose Grundeinkommen, seine Fans und die Frage, wer am Ende des Monats wirklich mehr Geld auf dem Konto hat.
Eine Idee, die alle lieben – schon immer ein schlechtes Zeichen
Es gibt politische Vorschläge, deren Charme darin besteht, dass alle dafür sind. Das bedingungslose Grundeinkommen ist so einer. Linke Aktivisten, Silicon-Valley-Milliardäre, evangelische Sozialarbeiterinnen, Unternehmer mit Drogeriemarktketten – sie alle finden die Idee bestechend. Wenn ein sozialpolitischer Entwurf es schafft, gleichzeitig die Rosa-Luxemburg-Stiftung und einen FDP-nahen Think Tank zu begeistern, lohnt es sich, kurz innezuhalten und zu fragen, ob hier wirklich alle dasselbe meinen. Spoiler: tun sie nicht.
Das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut spricht vom „schillernden Konzept“, Christoph Butterwegge attestiert der Debatte „sektenhafte“ Züge, und tatsächlich hat das BGE in seinen Hochphasen etwas Erweckungsreligiöses: Wer einmal davon erfasst ist, sieht in jeder Krise des Sozialstaats die Bestätigung, dass nur noch die monatliche Pauschalüberweisung helfen kann. Industrie 4.0? Grundeinkommen. Pflegenotstand? Grundeinkommen. Sinnkrise im Spätkapitalismus? Sie ahnen es.
Wie gut das Konzept auch nach rechts anschlussfähig ist, hat zuletzt Digitalminister Karsten Wildberger vorgeführt. Der CDU-Mann, zuvor MediaMarktSaturn-Chef und damit jemand, der die Arbeitswelt vor allem aus der Perspektive der Personalkostenoptimierung kennt, erklärte im März 2026 der Neuen Osnabrücker Zeitung, ein bedingungsloses Grundeinkommen könne „ein Teil der Lösung werden, um die Umwälzungen am Arbeitsmarkt aufzufangen“. Gemeint ist: Die KI wird Informatikern, Mathematikern und vielen anderen die Jobs wegnehmen, und wenn das passiert, braucht es irgendeine Ruhigstellungsmaßnahme. „Kaum jemand“, so Wildberger weiter, „kann doch nur zu Hause sitzen und Videos schauen, ohne verrückt zu werden.“ Ein Satz, der sozialpolitisch vor allem eines leistet: Er macht aus den technologisch Abgehängten ein psychohygienisches Problem, das man mit einer Überweisung in Schach hält. Der Digitalminister als unfreiwilliger Kronzeuge für genau die These, um die es im Folgenden gehen soll.
Drei Merkmale machen das BGE zum BGE: ein individueller Rechtsanspruch, keine Bedürftigkeitsprüfung, keine Gegenleistung. Klingt nach Befreiung. Die Frage ist nur, wovon – und für wen.
Vom Schutzschirm zur Eigenverantwortung: ein kurzer ideologischer Stadtplan
Um zu verstehen, warum ein Vorschlag, der nach sozialer Großzügigkeit klingt, durchaus auch das Gegenteil sein kann, muss man kurz in die Werkstatt der neoliberalen Sozialpolitik schauen. Deren Grundoperation ist denkbar einfach: Was vorher kollektiv getragen wurde, wird in die Eigenverantwortung des Einzelnen verlegt. Aus Solidargemeinschaft wird Selbstoptimierung, aus Versicherung wird Risikomanagement, aus Bürgern werden Marktteilnehmer mit unterschiedlich gut gefüllten Konten.
Butterwegge und das WSI beschreiben diesen Umbau seit Jahren mit den immergleichen Stationen: Deregulierung des Arbeitsmarkts, Schwächung der beitragsfinanzierten Sozialversicherungen, Individualisierung der Lebensrisiken. Wer in dieser Logik ein Grundeinkommen verspricht, verspricht damit nicht selten auch dessen Kehrseite: den Wegfall all dessen, was bisher die Lebensrisiken abgefedert hat.
Viele BGE-Modelle sind, wie Kritiker spöttisch anmerken, nach dem „Lebensmodell eines reichen Müßiggängers“ konstruiert – also für jemanden, der ohnehin schon weiß, wo am Monatsende sein Bett steht. Sie behandeln Ungleiches gleich und verabschieden sich damit vom Bismarckschen Paritätsprinzip. Eine Alleinerziehende mit chronisch krankem Kind in München bekommt denselben Betrag wie der Frührentner mit abbezahltem Eigenheim in Brandenburg. Das ist nicht Gerechtigkeit, das ist Buchhaltung.
Die Architekten: Wenn Drogeriemarkt-Inhaber Sozialpolitik machen
Wer die einflussreichsten BGE-Modelle in Deutschland vergleicht, stößt auf ein Muster. Die Modelle von Götz Werner und Dieter Althaus eint nicht die Sorge um den prekären Alltag der Empfänger, sondern eine bemerkenswert konsequente Idee von Systemvereinfachung. Was nach Bürokratieabbau klingt, ist meistens Sozialabbau in besserem Anzug.
Dieter Althaus’ „Solidarisches Bürgergeld“ sieht 600 Euro vor, ergänzt durch eine 200-Euro-Pauschale für Gesundheit und Pflege. Diese Pauschalprämie – im neoliberalen Vokabular gern „Flat Rate“ genannt – ist ein Lehrstück. Sie verlagert das Krankheitsrisiko vom solidarischen Versicherungssystem aufs Individuum. Wer chronisch krank wird, hat Pech gehabt; die Pauschale gilt für Husten wie für Krebs.
Götz Werner, der DM-Gründer, dachte größer: rund 1.000 Euro für alle, finanziert über eine Konsumsteuer von bis zu 50 Prozent, dafür aber – und das ist die eigentliche Pointe – die komplette Abschaffung der Einkommensteuer. Wer Werners Modell zu Ende denkt, landet bei einer Umverteilung, die ihren Namen verdient: von unten nach oben. Denn Geringverdiener geben fast ihr gesamtes Einkommen für Konsum aus und tragen damit die Steuerlast nahezu vollständig. Vermögende, die einen Großteil ihres Geldes anlegen statt ausgeben, sind weitgehend fein raus. Eine Mehrwertsteuer von 50 Prozent ist nichts anderes als eine Reichtumssubvention mit progressivem Anstrich.
Was beide Modelle eint: die Abschaffung der Sozialversicherungen und die Deregulierung des Arbeitsmarkts. Das BGE wird zum Tauschgeschäft – ein bisschen Geld gegen sämtliche Schutzrechte, die das vergangene Jahrhundert hervorgebracht hat. Butterwegge nennt das die Vermehrung der „öffentlichen Armut“: Während jeder Einzelne seine Pauschale aufs Konto bekommt, bröckeln Schulen, Bibliotheken, ÖPNV.
Vom Rechtsanspruch zur Gnadenleistung
Der Bismarcksche Sozialstaat hat einen oft unterschätzten Vorzug: Er beruht auf einklagbaren Rechtsansprüchen mit eigentumsrechtlichem Charakter. Eine Rente ist keine Geste, sondern erworbenes Recht. Das BGE bricht mit dieser Logik. Es ersetzt das Recht durch eine politische Setzung – und damit durch etwas, das am Wahlabend wieder anders aussehen kann.
Der Wissenschaftliche Beirat beim Bundesfinanzministerium hat sich die Mühe gemacht, einmal nachzurechnen, was so ein BGE eigentlich kostet. Das Ergebnis ist von einer fast meditativen Klarheit: jährlicher Finanzbedarf über eine Billion Euro, Einsparpotenzial 232 Milliarden. Um die Lücke zu schließen, müsste die Steuer- und Abgabenquote von 41 auf 67 Prozent steigen. Das ist keine Zahl, das ist ein Hinweis.
Hinzu kommt das, was man freundlich „mangelnde Treffsicherheit“ nennt. 1.200 Euro mögen in Schwerin reichen, in München sind sie ein Witz mit ernstem Ausgang. Die Kaltmiete einer Einzimmerwohnung ist dort längst ein Mehrfaches dessen, was das BGE überhaupt überweist. Wer pauschal denkt, denkt am Mietspiegel vorbei.
Dazu kommen die rechtlichen Probleme – das Bundesverfassungsgericht verlangt seit Jahren „methodisch nachvollziehbare Verfahren“ zur Ermittlung des Existenzminimums, was eine Pauschale konstruktionsbedingt nicht leisten kann. Und schließlich die unausgesprochene Pointe jeder nationalen BGE-Lösung: Sie wirkt im EU-Binnenmarkt wie ein Magnet für die Empfänger und wie ein Schleudersitz für die Finanziers. Wer das ausspricht, gilt schnell als Schwarzmaler. Wer es ignoriert, hat nicht gerechnet.
Das Geschenk an das Kapital, das niemand so nennen will
Die schärfste Kritik am BGE kommt nicht von rechts, sondern aus der Gewerkschaftsecke – und sie ist die unbequemste. Rainer Roth hat sie auf eine Formel gebracht, die in BGE-Kreisen nicht gern zitiert wird: Das Grundeinkommen ist ein staatlich finanzierter Kombilohn. Wenn der Staat die Existenz sichert, kann der Arbeitgeber die Löhne senken. Das ist keine Verschwörungstheorie, sondern Marktlogik. Wer 1.000 Euro vom Staat bekommt, akzeptiert Stundenlöhne, die er sonst nicht akzeptiert hätte. Tarifmacht? Bröckelt. Mindestlohn? Wird zum theoretischen Konstrukt.
Roths zweite Pointe ist noch schöner. Wenn das BGE auch für Kinder gezahlt wird – im Gespräch sind 850 Euro und mehr –, übernimmt der Staat vollständig die Kosten der „Reproduktion der Arbeitskraft“, wie es im Marx-Vokabular heißt. Übersetzt: Die Industrie wird von den Kosten dafür befreit, dass es überhaupt noch Menschen gibt, die morgens an ihren Arbeitsplatz erscheinen. Diese Kosten trägt sie bisher indirekt über die Löhne mit. Beim BGE trägt sie sie nicht mehr. Das ist kein Detail, das ist die ganze Geschichte.
Die DGB-Alternative – eine solidarische Bürgerversicherung, die alle Einkommensarten einbezieht und die Beitragsbemessungsgrenze abschafft – mag weniger glamourös klingen. Sie hat aber den Vorzug, dass sie erstens funktioniert und zweitens niemand vom Bezug der Rente in eine Pauschalleistung verschiebt, die sich am nächsten Wahlabend halbieren lässt.
Fazit: Was glänzt, ist nicht immer Befreiung
Das bedingungslose Grundeinkommen verkauft sich als Versprechen auf Freiheit, und dieses Versprechen ist sein größter rhetorischer Trumpf. Wer dagegen argumentiert, gilt schnell als kleinmütig, technokratisch, sozialdemokratisch im schlechten Sinne. Aber Freiheit, die mit dem Wegfall einklagbarer Rechte erkauft wird, ist eine andere Freiheit als die, die sie zu sein vorgibt.
In der Summe entkoppelt das BGE Arbeit und Einkommen auf eine Weise, die nicht emanzipiert, sondern individuell isoliert. Es untergräbt Tarifverträge durch den Kombilohn-Effekt. Es verteilt – über regressive Konsumsteuern und die Entlastung des Kapitals von Reproduktionskosten – von unten nach oben. Und es ersetzt einen Sozialstaat, der über hundert Jahre hart erstritten wurde, durch eine Pauschale, die der Bundesfinanzminister bei der nächsten Haushaltskrise zur Disposition stellen kann.
Was bleibt, ist der unspektakuläre Befund: Soziale Sicherheit entsteht nicht durch eine monatliche Überweisung, sondern durch belastbare Strukturen. Eine solidarische Bürgerversicherung, eine armutsfeste Grundsicherung, eingetragene Rechtsansprüche. Das ist weniger sexy als ein Grundeinkommen für alle. Aber es hat den Vorzug, am Tag nach der nächsten Reformwelle noch zu existieren.
Das BGE bleibt, was es immer war: ein hübsch verpacktes Versprechen, in dessen Inneren Dinge stecken, die niemand bestellt hat.