Geschichte

Die Semantik der Vernichtung. Eine Archäologie des Genozid-Vorwurfs gegen Israel

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Es gibt Wörter, die keine Steigerung kennen. Genozid ist so eines. Die Juristen nennen es das Verbrechen der Verbrechen und sprechen dabei in einem Ton, der eher an Theologie erinnert als an Strafrecht.

Das Wort als Waffe

Wer den Vorwurf erhebt, will heute selten eine juristische Prüfung. Er will die Exkommunikation. Kriegsverbrechen kann man einem Staat vorhalten und ihn anschließend weiter als Staat behandeln. Beim Völkermord endet diese Möglichkeit.

Im Kalten Krieg diente das Wort als rhetorische Breitseite gegen wen auch immer, von Peking bis Washington. Gegen Israel entwickelt es ein eigenes Tempo. Nach dem 7. Oktober 2023, nach dem Massaker der Hamas, brauchte das Narrativ der israelischen Vernichtungsabsicht keine Beweisaufnahme. Es brauchte einen Nachmittag.

Für dieses Verfahren gibt es einen Namen: Lawfare. Man dehnt die Tatbestandsmerkmale, bis sie auf alles passen. Ein Begriff, der auf alles passt, erklärt nichts mehr.

Die Bausteine der Umdeutung sind älter als der Konflikt. Da ist zunächst die Exegese als Anklageschrift. Aus dem Amalek-Zitat wird ein biologisches Programm gelesen, die Hebräische Bibel zur Betriebsanleitung eines Volkes erklärt, dem die Vernichtung des Anderen angeblich eingeschrieben sei. Historisch ist das Unfug. Wirksam ist es trotzdem.

Dazu kommt eine bemerkenswerte Asymmetrie. Die Charta der Hamas formuliert ihre Absichten in erfreulicher Deutlichkeit, im Diskurs firmiert sie als Widerstand. Israelische Reaktionen dagegen gelten als Ausdruck einer spezifisch jüdischen Rachsucht. Zwei Maßstäbe, ein Konflikt.

Hinzu tritt die Ikonografie. Bilder getöteter Kinder zirkulieren in einer Frequenz, die jede militärische Kausalität überflüssig macht, und aktivieren dabei ein Motiv, das seit dem Mittelalter zuverlässig funktioniert.

Dann der Klassiker: die Hypnose. Eine zionistische Lobby korrumpiere die westlichen Regierungen, alles Weitere sei Blendwerk. Wer so argumentiert, muss den Nahostkonflikt nicht mehr verstehen. Er hat ihn bereits gelöst.

Und schließlich die Ausweitung der Anklage. Der Vorwurf richtet sich gegen Israel und meint das Weltjudentum gleich mit. Wer sich der Brandmarkung verweigert, gilt als zionistischer Ermöglicher und damit als Teil der Tat.

Neu an alldem ist allein das Kostüm. Es ist juristisch.

Was 1948 gemeint war

Der Begriff hatte von Anfang an zwei Väter und einen Streit. Raphael Lemkin, sein Erfinder, wollte 1944 alles hineinnehmen: die Zerstörung von Kultur, Sprache, Religion. Hersch Lauterpacht hielt dagegen und setzte auf Verbrechen gegen die Menschlichkeit, auf Taten also, die sich vor Gericht beweisen lassen.

1948 entschieden sich die Vereinten Nationen gegen Lemkins weite Fassung. Übrig blieb der Vorsatz, der mens rea: die Absicht, eine Gruppe als solche physisch zu zerstören, ganz oder in Teilen. Kein Kulturbegriff. Keine Metapher.

Trygve Lie, der erste Generalsekretär, warnte damals vor der Ausdehnung des Wortes. Kriegshandlungen seien kein Völkermord, auch schwere zivile Verluste seien es nicht automatisch. Andernfalls, so seine Sorge, halte die Konvention nicht lange. Man hätte auf ihn hören können.

Die Versuche, das Wort zu drehen, begannen sofort. Der saudische Entwurf von 1946 wollte Terrorismus und moralische Entwürdigung als genozidale Akte fassen, ein Vorstoß mit klarer Adresse: Er sollte den Zionismus kriminalisieren, bevor es einen Staat Israel überhaupt gab. Die Ironie lässt sich heute nachrechnen. Unter dieser Definition wären die Charten von PLO und Hamas Beweisstücke erster Ordnung.

Zwei Jahre später versuchte der syrische Diplomat Salah Eddine Tarazi, die erzwungene Flucht in die Konvention zu schreiben. Die Rechtskommission lehnte ab, mit einer Begründung von einiger Klarheit: Genozid meint die physische Vernichtung. Eine Vertreibung verschiebt Menschen, sie löscht sie nicht aus. Staatsgründung und Konvention fielen in dasselbe Jahr, und das Völkerrecht hielt das Schicksal der Flüchtlinge und das Verbrechen der Vernichtung damals noch auseinander.

Beirut, 1982

Der Libanonkrieg war militärisch entschieden, also verlagerte sich der Kampf. Die PLO und der Ostblock entdeckten den Genozid-Vorwurf als asymmetrische Waffe. Die Generalversammlung lieferte die Bühne.

Über Sabra und Schatila, verübt von libanesischen Milizen unter israelischer Aufsicht, urteilte die Weltgemeinschaft mit dem Wort Genozid. Über Hama schwieg sie. Dort hatten syrische Truppen wenige Monate zuvor zwischen 10.000 und 40.000 Menschen ermordet. Keine Sondersitzung, kein Vorwurf, keine Resolution.

Den juristischen Kunstgriff besorgte die MacBride-Kommission. Sie holte zurück, was 1948 verworfen worden war, und erklärte die Zerstörung der Nationalkultur wieder zum Bestandteil des Genozids. Israel, so die Konstruktion, töte keine Massen. Es unterdrücke einen Nationalwillen. Damit war die Tat aus dem Begriff entfernt. Was blieb, war eine Struktur.

Vom Ereignis zur Struktur

In den neunziger Jahren wanderte die Deutungshoheit vom Gerichtssaal in den Seminarraum. Patrick Wolfe und Lorenzo Veracini entwickelten die Theorie des Siedlerkolonialismus und mit ihr eine elegante Lösung des Beweisproblems. Wenn die Eliminierung des Nativen die Logik des Systems ist, muss niemand mehr eine Absicht nachweisen. Es genügt, das System zu benennen.

Opferzahlen werden in diesem Modell zweitrangig, konkrete Akteure ebenfalls. Die Theorie gerät zum Prokrustesbett. Die Empirie passt sich an.

Wie weit das führt, zeigt Wolfes Umgang mit den Quellen. Er zitierte Herzls „Altneuland“, einen Entwurf der Koexistenz, als Beleg zionistischer Vernichtungsabsicht. Das Zitat stammte aus dem „Judenstaat“ und beschrieb die seelische Lage der europäischen Juden. Mit der arabischen Bevölkerung Palästinas hatte es nichts zu tun. Generationen von Akademikern haben den Fehler übernommen, ohne nachzuschlagen. Die Formel überzeugte mehr als der Text.

Auf diesem Fundament steht heute der slow genocide, ein Begriff, unter den sich jede militärische Handlung fassen lässt. Auch die defensive.

Der Slogan

Im digitalen Raum ist das Völkerrecht auf Slogan-Länge geschrumpft. UN-Sonderberichterstatter wie Francesca Albanese oder Richard Falk arbeiten als Influencer des Vorwurfs. Das Amt liefert die Camouflage, den Rest besorgt die Reichweite. Albanese führt das Wort Genocide in blutroten Lettern im Profil. Man kann das für Haltung halten. Neutrale Berichterstattung ist es nicht.

Die Verschiebung lässt sich datieren. Was der Goldstone-Bericht 2009 als Kriegsverbrechen und kollektive Bestrafung klassifizierte, heißt heute Genozid. Die Faktenlage hat sich nicht geändert. Das Vokabular schon.

Dazu kommt die Phantomarithmetik. Im „Lancet“ erschien die Schätzung von 186.000 möglichen Toten, gestützt auf eine angenommene Quote von vier zu eins für indirekte Todesfälle. Die Quote war eine Annahme. In den Netzwerken wurde sie eine Zahl, und die Zahl wurde eine Tatsache.

„It’s not complicated. It’s genocide.“ Der Satz ist in seiner Art perfekt. Er beantwortet alles und fragt nichts. Wer den 7. Oktober erwähnt oder die Hamas-Charta zitiert, macht sich in diesem Weltbild der Komplizenschaft verdächtig.

Was bleibt

Die Sprache des Rechts wurde gekapert, um einen Staat moralisch zu erledigen. Postkoloniale Theorie, politischer Aktivismus und alte antisemitische Motive sind dabei eine Verbindung eingegangen, gegen die Argumente wenig ausrichten.

Bezahlt wird der Preis dafür überall dort, wo das Wort noch gebraucht wird. Ein Begriff, der jede unliebsame Militäraktion bezeichnet, warnt vor keiner Vernichtung mehr. Er ist dann nur noch ein Wort.

Dabei erweisen die Vertreter des Vorwurfs den Palästinensern einen Bärendienst. Wer auf der Anklage wegen Völkermordes beharrt, verstellt den Blick auf das Unrecht, das tatsächlich geschieht. Dass die israelische Armee in Gaza Kriegsverbrechen begangen hat, wird man annehmen müssen. Sie zu benennen und zu verfolgen wäre die Aufgabe. Wer sich in der Kategorie so vergreift, macht die Debatte darüber unmöglich. Am Ende steht ein Etikett, wo ein Verfahren stehen müsste.

Und es bleibt eine Umkehrung, die man kaum aushält. Jenes Volk, dessen Vernichtung die Konvention überhaupt erst nötig machte, steht heute im Zentrum einer Anklage, die dem Staat dieses Volkes die Vernichtung als Wesenszug zuschreibt.

Zu reparieren wäre das auf einem einzigen Weg: zurück zu Tat und Vorsatz, zurück zur Beweislast. Angesichts der Frontstellungen in Medien und Universitäten wäre das Sisyphusarbeit. Vorerst hat sich die Semantik der Vernichtung eingerichtet. Ein Sieg des Narrativs über die Wirklichkeit.

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