Belastete Worte

Schutzhaft

Die Schutzhaft bezeichnet eine Form der polizeilichen Inhaftierung ohne richterliche Prüfung, ohne anwaltlichen Beistand und ohne zeitliche Befristung. Der Name suggeriert, der Inhaftierte werde geschützt – tatsächlich diente das Instrument im Nationalsozialismus der Ausschaltung politischer Gegner und gesellschaftlich Unerwünschter. Schutzhaft ist insofern ein Musterbeispiel jener semantischen Inversion, die der NS-Verwaltungssprache ihren spezifischen Zynismus verlieh: Das Wort sagt das Gegenteil dessen, was es tut.

Etymologie

Der Begriff ist eine deutsche Wortbildung aus Schutz und Haft und tritt im juristischen Sprachgebrauch des 19. Jahrhunderts auf. Seine Vorgeschichte führt nach Preußen: Auf Grundlage des Preußischen Gesetzes über den Belagerungszustand vom 4. Juni 1851, das bis 1919 in Kraft blieb, konnte eine Sicherungshaft sogar unbefristet sein und war der richterlichen Kontrolle entzogen. Diese Praxis wurde damit begründet, sie geschehe „zum Schutz der persönlichen Freiheit“ der Betroffenen. Preußen-Chronik

Die Begründungsfigur ist älter als der Nationalsozialismus – und das ist der eigentliche Befund. Auch in der Weimarer Republik wurde eine Inhaftierung ohne Verurteilung oder dringenden Tatverdacht „Schutzhaft“ genannt. In den ersten Krisenjahren wurden „Schutzhäftlinge“, wobei es sich meist um Kommunisten handelte, in Lagern untergebracht, die Konzentrationslager genannt wurden. Das Vokabular des Ausnahmezustands stand 1933 also bereit. Die Nationalsozialisten mussten es nicht erfinden, nur radikalisieren. Preußen-Chronik

NS-Verwendung

Die rechtliche Grundlage der nationalsozialistischen Schutzhaft schuf die Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutz von Volk und Staat vom 28. Februar 1933 – die sogenannte Reichstagsbrandverordnung. Das Recht auf persönliche Freiheit (Artikel 114 der Weimarer Verfassung) war damit ausgesetzt. Gegen die polizeiliche Haftanordnung waren keine Einwendungen möglich, etwa im Wege der Haftprüfung. Wikipedia

Der Mechanismus funktionierte sofort. Bis Mitte Mai 1933 wurden allein in Preußen über 100.000 politische Gegner – die Mehrzahl Kommunisten – verhaftet und in provisorische Konzentrationslager und Folterkeller gebracht. Politische Gegnerinnen und Gegner wurden in „Schutzhaft“ genommen. Dies bedeutet, dass sie keinem Richter vorgeführt werden mussten, keinen anwaltlichen Beistand hatten und ihre Haftdauer keiner Befristung unterlag. WikipediaNsdoku

Die Schutzhaft war zunächst ein Instrument der SA, später der Gestapo und SS. Die frühen Konzentrationslager unterstanden meist der „Parteiarmee“ SA. Die Hoffnung der bürgerlichen Schichten, die Entmachtung der SA nach dem Röhm-Putsch werde ein Ende der Willkür bringen, erfüllte sich nicht. Statt Röhms SA erlangte nun Himmlers SS die Möglichkeit, neue KZs in systematischer Art und Weise zu errichten. Auch diente die „Schutzhaft“ nicht mehr, wie man der Reichstagsbrandverordnung entnehmen könnte, nur der Verfolgung von Kommunisten, sondern auch anderer Gruppen. Schon im Dezember 1935 wertete das Kammergericht die Inhaftierung von Mitgliedern der katholischen Jugendbewegung kurzerhand als Kommunistenbekämpfung – die Begründung war elastisch genug, um beinahe jede Verfolgung zu legitimieren. Wikipedia